#15
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Hallo,


zur Vertragssituation habe ich Fragen ...

Gibt es hier eine Möglichkeit, einen Mustervertrag herunterzuladen, oder zugesandt zu bekommen?

Also einen für alle Seiten angesichts der bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten möglichst fairen Vertrag, so wie exemplarisch von Martin dargestellt?

Vielleicht auch gegen Beteiligung an den seinerzeitigen Beratungskosten?

 

lg 🙂

#14
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@ Martin1973Danke für Deine Ausführungen! 🙂

#13
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Danke Martin für deinen exzellenten Beitrag! Die Geheimhaltung habe ich noch nicht in meinen Verträgen. Das ist ein wichtiger Aspekt, werde das beim nächsten Vertrag machen.

#12
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Erstmal wünsch ich Euch allein ein gutes neues Jahr, auf das jeder/jede den Erfolg erfährt den er /sie sich wünscht 🙂

Zu der rechtlichen Diskussion möchte ich folgendes sagen:
Erstmal halte ich es sehr gefährlich, wenn jeder von uns als juristischen Laien etwas einbringt, daraus dann zu schließen das so etwas eine Rechtssicherheit bietet ist der falsche Weg.
Ich habe die letzten Jahre mit Verträgen gearbeitet und hatte nie ein Problem.Den Vertrag hab ich von einem Fachanwalt für Familienrecht entwerfen lassen und ich kann Euch nur Raten,das gleiche zu tun, die 200,- Euro sind gut angelegt, für beide Seiten.Mir wurde vom Fachanwalt folgendes erklärt:

- In einem Vertrag das noch ungeborene Kind mit einzubinden ist rechtlich nicht möglich und  nicht zulässig.
- Als Absicherung des Spenders besteht nur die Möglichkeit, die Empfängerin in finanzielle Haftung zu nehmen, wenn das Kind auf Unterhalt klagt.
- Von Vorteil ist es, wenn alle drei ( wenn Vorhanden) den Vertrag unterschreiben, die Wahrscheinlichkeit das eine Person in finanzielle Engpässe kommt ist größer als bei zwei Personen.
- Im Gegenzug verpflichtetet sich auch der Spender, das Kind nicht ( auch das wäre möglich, rein rechtlich) auf Unterhalt zu verklagen, sollte der Spender in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Rechtlich zwar nicht bindend,aber dennoch von großen Vorteil ist, wenn folgende Punkte mit aufgenommen und beschrieben sind:

- welche Atteste mit welcher Aktualität werden vor der Spende vorgelegt
 ( HIV & Hepatitis A-C)

- Ablauf der Spende( Bechermethode ohne sexuellen Kontakt)

- Wo werden die Verträge hinterlegt.(Angenommen der Spender verstirbt, finde ich schon das die Empfängerin ein Recht darauf hat, das Sie die Verträge von einer juristischen Person ausgehändigt bekommt und diese nicht in falsche Hände kommen.

- Erklärt sich der Spender bereit, einen Wohnsitzwechsel der Empfängerin mitzuteilen.( Stellt Euch vor, das Kind würde aufgrund einer Krankheit oder Unfall eine Blut oder Knochenmarkspende benötigen, die Mutter hätte vermutlich besseres zu tun als wochenlang den ehemaligen Spender zu suchen, wenn sie ihn überhaupt finden würde)

-Wenn so gewünscht, der Preis der Spende.( Wenn ein Spender von einer Empfängerin Bargeld annimmt, ohne Quittung,ohne schriftlichen Nachweiss gilt dies bereits als Steuerhinterziehung.Ich hab persönlich immer den Betrag mir überweisen lassen, nur so kann ich sicherstellen, das mir niemand an den "Karren" kann. 

- Die beidseitige Absprache über den Kontakt oder eben nicht Kontakt zum Kind von der Seite des Spenders aus.

- Eine Klausel zum Stillschweigen beider Parteien.Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an die "Forumsgefechte" während meiner aktiven Zeit als Spender, als Spender mit Knebelverträgen wurde ich da gerne bezeichnet.Stellt Euch folgende Situation vor: Ein Spender spendet erfolgreich einer Frau XY und alles läuft glatt.Jahre später kommt die ehemalige Empfängerin in finanzielle Schwierigkeiten und verkauft für gutes Geld ihre Story an einen "Schmiersender RTL" dort berichtet sie frei weg, zeigt Euren Schriftverkehr von damals usw.Die Auswirkungen für den Spender ( Job&Privat) kann sich jeder vorstellen.ODER es ist umgekehrt und der Spender berichtet Jahre später darüber, die Folgen für Mutter und Kind wären vielleicht noch fataler.Gegenüber Juristen und Mediziner trifft solch eine Vereinbarung sowie so nicht zu, daher braucht keiner Bedenken haben, das er einen Nachteil durch so eine Klausel hätte.Wer jetzt das Beispiel als nicht umsetzbar sieht, da Medien nicht jemanden namentlich nennen dürfen, der täuscht sich.Die entsprechenden Sender wägen sehr wohl ab zwischen einer guten Einschaltquote und einer rechtlichen Klage von demjenigen den sie bloß stellen.  
 
 
Zu guter letzt:
Natürlich gehört immer ein wenig Glück und eine gutes Bauchgefühl dazu das alles reibungslos abläuft.Wenn auch nur die ersten drei Punkte rechtlich greifen,finde ich es wichtig,das alle Absprachen schriftlich fixiert sind.10 Jahre nach einer erfolgreichen Spende, erinnert sich keiner der Beteiligten noch an Details von damals.Beide Parteien können in so einer Vereinbarung die ihnen wichtigen Punkte einbringen, das gibt allen Beteiligten ein gutes und sicheres Gefühl.
 
Liebe Grüsse:
Martin1973
 
www.DerSamenspender.de

 

#11
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Partner/in (mit welchem Familiensstand auch immer)  haftbar machen, geht meines Wissens nach nicht, ist eine an der Handlung unbeteiligte dritte Person.

Die handelnden Personen sind immer noch Spender und Empfängerin, sonst niemand.

.

ooo, auch ein Vertrag zwischen Partner und Dir wäre von der legalen Seite sittenwidrig. Du kannst gerne solche Verträge abschließen, und sie können eine emotionale Binde-Wirkung ausüben. Legal wirksam, wie ein normaler Arbeitsvertrag oder Mietvertrag sind sie nicht...

#9
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Nachtrag: Bzgl Stiefkindadoption. In vielen Bundesländern ist ein Pflegejahr für die Adoption notwendig, in Bayern sogar 4 Jahre!  In dieser Zeit kann viel passieren, sogar eine Trennung der Empfängerin und dem Lebenspartner. Wer kommt in diesem Fall für das Kind auf? Der Spender? Ein Vertrag ist daher sinnvoll und notwendig. Als Spender kann man nichts dagegen tun, man ist für den Unterhalt verpflichtet. Wenn ich aber als Spender einen Vertrag mit der Partnerin der Empfängerin, dass ich alle Verpflichtungen erstattet bekomme, dann bin ich vorerst außen vor. Die Partnerin sollte aber zahlungsfähig sein, das lässt sich aber vorher herausfinden, bevor man die Spende macht.

#8
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Nun gegen die Unterhaltszahlungen kann ich nichts machen und ein solcher Vertrag geht nicht zu Ungunsten des Kindes, der Partner der Frau haftet. Er erstattet die Forderungen an mich. Für das Kind ändert sich nichts. Es ist ein Vertrag zwischen dem Lebenspartner, der Empfängerin und mir.

#7
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Ich verstehe die Idee und Absicht eines solch gewünschten Vertrages.

Nach meinem Rechtsverständnis kann man keine rechtswirksamen Verträge zu Ungunsten Dritter, primär am Handeln nicht Beteiligter (damit auch nicht Vertragspartner) abschließen, ebensowenig mit noch nicht Geborenen oder Minderjährigen. (Mal abgesehn von einzelnen Ausnahmen, wie Versicherung oder Erbschaft).

Noch unklarer wird sicherlich die Rechtslage, bei Lebensgemeinschaften mit welchem Status auch immer -  sonst bräuchte es z. B. gar nicht erst die Möglichkeit der Stiefkindadoption oder Adoption.

Die Sozialbehörde kommt generell für durch Samenspende bekanntermaßen entstandene Kinder nicht für Unterhalt auf, da dies ja mit Absicht so geschehen ist und nicht einer Vorschußleistung entspräche, die sich die Behörde beim biologischen Vater zurückzuholen versuchen würde. Dazu gibts schon Urteile. Dies ist sicherlich anders, wenn die Samenspende nicht erwähnt wird, dann kommt das übliche Verfahren zur Anwendung, wo der 'Erzeuger' gesucht und zahlungspflichtig gemacht wird.

Was wäre der Sinn, wenn eine Empfängerin/leibliche Mutter Unterhalt bei der Behörde beantragt und es dann dem Spender zurückgeben würde??? Dann bräuchte sie erst gar keinen Antrag stellen. Das Kind selbst kann keinen Antrag stellen, nur der Erziehungsberechtigte.-

Verträge sind dann unwirksam,nichtig zum Schein abgeschlossen, oder gar sittenwiderig, da nützen m. E. auch sog. salvatorische Klauseln nix.

Wem solch ein Vertag wichtig ist, kann ich nur empfehlen sich beim Juristen rechtsverbindlich zu informieren und nicht so nach gut Dünken und Internet, hab mal gehört, gelesen, dass ...

Auf einer anderen Portal wird so ein solcher Vertrag gegen Entgelt angeboten. Ich kenne diesen inhaltlisch jedoch nicht. Ob der wirklich rechtsverbindlich ist??? oder nur als 'Absprache' dient???

 

 

Zitat von: samen

ja verträge sind rechtlich nicht sicher da es auf kosten von dritten geht in dem fall das ungeborene kind das alleine den anspruch auf unterhalt hat

 

gibt aber ne klausel das wenn das kind anspruch erhebt .. dann die mutter zbs.. mir das geld zahlt und ichs dann wieder zurück gebe ...

Samen, das ist viel zu klug gedacht. Jedes Gericht wird eine solche Selbst-Verpflichtung der Kindesmutter als sittenwidrig abschießen. Die Verträge - falls überhaupt - können nur die Form der adequaten Unterhaltsleistung festlegen, sie umgehen kann man nicht.

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