Zitat von: petrel
Zitat von: ooo

Ich habe bisher zwei Anfragen bekommen von Frauen, die es für sehr wichtig halten, dass der Spender in der Urkunde steht. Es gibt gute Gründe dafür, hauptsächlich zum Vorteil des Kindes, leider gibt es aber Nachteile für den Spender und dem Partner. Es schafft aber klare Verhältnisse!

Ich bin gespannt, was auf mich zukommt.

Die Umfrage ist noch aktiv: http://spendesperma.com/index.php?page=/Umfragen/Soll_der_Spender_in_der_Geburtsurkunde_stehen-12

 

Ich habe bei einer Frau mit Spende in KiwuKlinik vorher auch notariell bestätigen müssen das ich die Vaterschaft anerkenne.

(Das verlangt die KiWu-Klinik)

Aber ob man das danach auch wirklich machen muss weiss ich nicht.

Die Frau möchte gerne 2 oder 3 Kinder von mir und denke ich dann wäre bei allen die Vaterschaft anzuerkennen.

Ausser sie würde das dann nicht wollen.

 

Aber erst mal eins nach dem anderen;)Bin da auch gespannt.

 

 

aber nur weil ihr nicht verheiratet seit und sich die ärzte absichern wollen am ende ist der gang zum notar sinnlos aber damit beruhigste halt die ärzte

Zitat von: ooo

Ich habe bisher zwei Anfragen bekommen von Frauen, die es für sehr wichtig halten, dass der Spender in der Urkunde steht. Es gibt gute Gründe dafür, hauptsächlich zum Vorteil des Kindes, leider gibt es aber Nachteile für den Spender und dem Partner. Es schafft aber klare Verhältnisse!

Ich bin gespannt, was auf mich zukommt.

Die Umfrage ist noch aktiv: http://spendesperma.com/index.php?page=/Umfragen/Soll_der_Spender_in_der_Geburtsurkunde_stehen-12

 

Ich habe bei einer Frau mit Spende in KiwuKlinik vorher auch notariell bestätigen müssen das ich die Vaterschaft anerkenne.

(Das verlangt die KiWu-Klinik)

Aber ob man das danach auch wirklich machen muss weiss ich nicht.

Die Frau möchte gerne 2 oder 3 Kinder von mir und denke ich dann wäre bei allen die Vaterschaft anzuerkennen.

Ausser sie würde das dann nicht wollen.

 

Aber erst mal eins nach dem anderen;)Bin da auch gespannt.

 

 

#18
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das sind gute Einwände....auch das Erbschaftsrecht ist nicht ohne...

#17
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Ich bin mittlerweile entschieden dagegen, in der Geburtsurkunde zu stehen. Wenn das Kind beispielsweise Bafög beantragt, wird nach dem Vater und seinem Einkommen gefragt. Wenn der Vater von Geburt an offiziell als unbekannt gilt, bekommt das Kind keine Probleme. In dieser Hinsicht ist der Eintrag auch für das Kind von Nachteil. Dann müsste das Kind auf das Bafög verzichten oder den Spender zur Kasse bitten. Von Vorteil ist der Eintrag für den Fall, dass es sich um eine Singlefrau handelt und der Mutter etwas zustößt und das Kind nicht ins Heim soll. Wie wäre es wenn der Spender als alter Mensch ins Seniorenheim müsste? Dann sind doch auch die Kinder zu Zahlungen verpflichtet. 

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Es würde Sinn machen, wenn der Spender homosex. ist und mit der Damen eine Regenbogenfamilie gründet.

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ist doch das Dümmste was Mann-Frau doch machen kann!!!

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Nachtrag: das ist im Unterforum Rechtsfragen alles nachzulesen.

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Zitat von: samen

@ ooo ja adoption muss der vater freigeben das er das möchte ... aber wenn der vater unbekannt ist müssen die da auch so lange warten ?

wenn sich die Gesetzteslage in Bayern nicht geändert hat, dann müssen Frauen bei anonymen Spenden min. 4 Jahre warten. Kann eine lange Zeit sein, in der viel passieren kann.

Wg. Erbschaftsrecht: Wenn der Spender in der Geburtsurkunde steht, dann hat das Spenderkind ein Recht auf den Pflichteil. Deine eigenen Kinder wäre erstaunt, wenn sie plötzlich mit einem fremden Menschen teilen müsten.

ach wegen erben, das kann man ja nachträglich im testament reinschreiben, dafür brauchts keine vaterschaftsanerkennung (wenn man den die spender kinder mit ins erbe einbeziehen möchte)

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