Schwuler Samenspender muss Unterhalt zahlen

In England ist ein schwuler Mann zu Unterhaltszahlungen verpflichten worden, weil er einem lesbischen Paar Samen gespendet hatte.

Mark L. aus der Grafschaft Essex wurde zur Zahlung von 26 Pfund (32 Euro) verpflichtet. Der 47-Jährige hatte einem befreundeten lesbischen Paar 1998 und 2000 jeweils privat eine Samenspende zukommen lassen. Zwei Mädchen wurden daraufhin zur Welt gebracht. Das lesbische Paar hatte dem Spender versprochen, keine finanziellen Ansprüche gegen den Mann zu erheben und seinen Namen auch nicht in der Geburtsurkunde zu erwähnen.

Das böse Erwachen kam vor wenigen Monaten. Das lesbische Paar, mit dem L. bereits Kontakt verloren hatte, hat sich getrennt und die biologische Mutter, bei der die Kinder großgezogen werden, war auf Sozialhilfe angewiesen. Daraufhin kontaktierte ihn das Jugendamt und verlangte, finanziell für seine leiblichen Kinder aufzukommen, obwohl er keinen Kontakt mit den Kindern hat.

Amt: Begleitumstände egal

Der Samenspender erklärte gegenüber der Zeitung "Guardian": "Ich habe dem Jugendamt gesagt, was passiert ist, aber das ist dort auf taube Ohren gestoßen. Die sagen nur, dass ich als biologischer Vater zu zahlen habe und die Begleitumstände egal seien", erklärte L. So beanstandete das Amt, dass kein schriftlicher Vertrag vorliege, der ihn von der Zahlungspflicht entbinde. Wegen seines geringen Einkommens muss L. zwar nur einen geringen Betrag zahlen, allerdings müsse er sich deswegen materiell erheblich einschränken. Vor Gericht will er nicht ziehen, da er sich keinen Anwalt leisten könne.

Wer heute in England seinen Samen spendet, ist in den meisten Fällen vor finanziellen Nachforderungen geschützt: Eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 besagt, dass bei einer Spende an eingetragene Lebenspartner oder über eine lizenzierte Klinik der leibliche Vater keinerlei rechtliche Verpflichtungen aufnimmt.

Auch in Deutschland gibt es rechtliche Unsicherheiten. Hierzulande ist die künstliche Befruchtung mit ärztlicher Hilfe nur heterosexuell verheirateten Paaren gestattet. Lesbische Paare weichen daher für die Prozedur meist ins europäische Ausland aus. Es gibt immer wieder Gerichtsverfahren, wenn die Mutter den Samenspender Unterhaltsforderungen konfrontiert. Ein solcher Fall machte vor wenigen Monaten in Berlin Schlagzeilen (http://www.queer.de/detail.php?article_id=16432). 

Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=17744

 

30.10.2012 | 1112 Aufrufe

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