Samenspende für Lesben? Keine Antwort vom VfGH

27.11.2012 | 17:22 |   (Die Presse)

Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag des OGH auf Überprüfung der Rechtslage aus formalen Gründen zurück. Der Anwalt eines betroffenen Paares findet die VfGH-Argumente „an den Haaren herbeigezogen“.

Wien/UW. Dürfen lesbische Paare und alleinstehende Frauen künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen? Seit Dienstag steht fest: Vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird es dazu vorerst keine Antwort geben. Er wies den Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) auf Überprüfung der Rechtslage aus formalen Gründen zurück.

Laut VfGH hatte der OGH seinen Antrag zur Aufhebung des im Fortpflanzungsmedizingesetz verankerten Verbots nämlich zu eng gefasst. Die Aufhebung nur jener vom OGH kritisierten Passage hätte den behaupteten verfassungswidrigen Zustand nicht beseitigt, so der VfGH. Denn: Es gebe im Gesetz noch andere Stellen, die ein Verbot festlegen. Diese darf der VfGH aber ohne Antrag nicht aufheben.

Der OGH hat nun zwei Optionen: Entweder er wendet sich erneut an den VfGH. Oder er entscheidet nach jetziger Rechtslage. Der Anwalt des betroffenen Paares, Helmut Graupner, findet die VfGH-Argumente „an den Haaren herbeigezogen – offenbar wollte man nicht entscheiden“. Dabei hatte der VfGH zuletzt noch aufhorchen lassen: Er hatte die Bioethikkommission um ihre Einschätzung gebeten (pro Aufhebung). Sobald der heimische Instanzenzug ausgeschöpft ist, will Graupner zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1317531/Samenspende-fuer-Lesben-Keine-Antwort-vom-VfGH

27.11.2012 | 4682 Aufrufe

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