Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymem Samenspender

Richter: Leistung nur als Überbrückungsgeld zur Auffindung des Kindsvaters gedacht

Wurde ein Kind ohne rechtlichen Vater mittels einer anonymen Samenspende gezeugt, entfällt der Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung wird laut Gesetz als eine Art "Überbrückungsgeld" gewährt - und zwar unabhängig davon, ob das Kind oder seine Mutter sozialhilfebedürftig sind. Jedoch nicht, wenn die Mutter ihrerseits bewusst auf die Feststellung des zum Unterhalt verpflichteten Vaters verzichtet hat. Diese Ansicht hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertreten (Az. 12 S 2935/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte es eine alleinstehende Mutter nach einer künstlichen Befruchtung ausdrücklich abgelehnt, die Identität des Samenspenders zu erfahren - in der Hoffnung auf eine Ehe mit ihrem damaligen Lebenspartner. Der allerdings wies die Vaterschaft zurück, als ein Gutachten ergab, dass das Kind nicht von ihm stammt. Daraufhin beantragte die Mutter für das inzwischen 3-jährige Mädchen einen Unterhaltsvorschuss. Jedoch vergeblich.

Nach Auffassung des Gerichtshofes verstößt die Auszahlung einer solchen Leistung gegen Sinn und Zweck des Gesetzes. "Die staatliche Zuwendung ist nicht als Ausgleich für den entgangenen Zuschuss des leiblichen Kindsvaters gedacht, sondern soll vielmehr der alleinerziehenden Mutter bei der Verfolgung und Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Erzeuger des Kindes helfen", erklärt Rechtsanwältin Berner-Kerst (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) diesen Richterspruch.

Quelle: http://www.versicherungsbote.de/id/84552/Kein+Unterhaltsvorschuss+bei+anonymem+Samenspender/news.customer.reader.html

 

Staat als Zahlvater fällt bei anonymer Samenspende aus

MANNHEIM (mwo). Entscheidet sich eine Frau für eine künstliche Befruchtung mit anonym gespendetem Samen, kann sie nicht später Vater Staat zum Zahlvater machen.

Das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem im Mai bekanntgegebenen Urteil entschied.

Im Streitfall hatte die Mutter gehofft, ihr Lebenspartner werde sie heiraten. Weil er sich jedoch weigerte, die Vaterschaft für die mit anonymem Spendersamen gezeugte inzwischen dreijährige Tochter anzuerkennen, beantragte die Mutter Unterhaltsvorschuss.

Unterhaltsvorschuss wird von den Jugendämtern gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Die Behörde versucht dann, sich das Geld von dem Elternteil zurückzuholen. Die Leistung ist unabhängig von sozialer Bedürftigkeit.

Als Vorschuss gedacht

Im Streitfall lehnte der Zollernalbkreis den Antrag ab. Denn die Mutter habe "bewusst auf die Kenntnis eines gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Vaters verzichtet". Nach dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ist dem nun auch der VGH gefolgt.

Der Unterhaltsvorschuss sei als Vorschuss gedacht, betonten die Mannheimer Richter. Dies setze voraus, dass die Behörde Rückgriff auf den unterhaltspflichtigen Elternteil nehmen kann. Das aber sei nach einer anonymen Samenspende nicht der Fall. 

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/815868/staat-zahlvater-faellt-anonymer-samenspende.html

 

 

 

 

29.06.2012 | 643 Aufrufe