Verfassungsgericht hat entschieden!

Online-Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

"Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuellen Ehepaaren mehr Rechte bei der Adoption zugestanden. Künftig ist es Ehepartnern erlaubt, die Kinder des gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren. Diese sogenannte Sukzessivadoption war bislang nur für heterosexuelle Paare erlaubt.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.

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Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-staerkt-adoptionsrecht-fuer-homosexuelle-1.1603799

19.02.2013 | 764 Aufrufe

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