Schwuler Samenspender will Vaterschaft einklagen

 15. Mai 2013, 12:26 Uhr

Der Bundesgerichtshof verhandelt einen ungewöhnlichen Fall: Ein schwuler Samenspender will die Vaterschaft einklagen - doch die lesbische Mutter hat bereits einen Adoptivvater für das Kind.


Deutschland, Prozess, Vaterschaft, Homosexuelle, Familien

In der Regel wollen Samenspender anonym bleiben und die Kinder haben es später schwer, die Namen ihrer Erzeuger herauszufinden. In diesem Fall aber will der Spender seine Pfichten - und Rechte als Vater wahrnehmen. © Friso Gentsch/DPA

Welche Rechte hat ein biologischer Vater an seinem per künstlicher Befruchtung gezeugten Kind? Diese Frage verhandelte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Besonderheit des Falles aus Köln: Ein anderer Mann hat das Kind als seines anerkannt und der Samenspender, will sich nun als Vater einklagen. Das Gericht wollte noch am Nachmittag sein Urteil verkünden (Az. XII ZR 49/11).

Der Schwule hatte einer lesbischen Frau Sperma zur Befruchtung zur Verfügung gestellt. Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge dann von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist. Doch der Erzeuger des Kindes möchte nun die Vaterschaft dieses Mannes anfechten.

Diesen komplizierten Fall verhandelte nun der BGH. Das Gesetz sehe eine solche Anfechtung eigentlich nur vor, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose zu Beginn der Verhandlung. Die Frage sei, ob man unter diesen Begriff auch Fälle fassen könne, in denen die Samenspende nicht anonym sei, sondern der Mann, der das Sperma gab, die Mutter kenne.

Quelle: http://www.stern.de/panorama/bizarrer-streit-ums-kind-schwuler-samenspender-will-vaterschaft-einklagen-2011511.html

 

15.05.2013 | 1160 Aufrufe

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