Danke Lichtwolf...deine Einwände sind berechtigt und richtig. Aber ich kann mich noch an dem Fall mit dem Frauenarzt erinner. Aber das würde dann §228 betreffen, weil der Arzt keine war. Ok. Das erklärt alles. Gut das wir das mal klären.
Danke Lichtwolf...deine Einwände sind berechtigt und richtig. Aber ich kann mich noch an dem Fall mit dem Frauenarzt erinner. Aber das würde dann §228 betreffen, weil der Arzt keine war. Ok. Das erklärt alles. Gut das wir das mal klären.
Strafrecht ist keine Frage der persönlichen Meinung, sondern zum Glück gesetzlich klar geregelt:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zu einer Körperverletzung muss Vorsatz vorliegen. Es werden unterschiedliche Vorsatzarten (dolus directus 1. und 2. Grades sowie dolus eventualis) unterschieden. Beim dolus directus 1. Grades hat meine Tat eine unmittelbare Schädigungsabsicht. Beim dolus directus 2. Grades wird die Schädigung bewusst mit Inkauf genommen. Beim dolus eventualis reicht es aus, einen anderen wissentlich einer Gefahr auszusetzen. Liegt kein Vorsatz vor kommt eine fahrlässige Körperverletzung in Frage:
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 228
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Eine Verletzung mittels Katheter stellt keine Körperverletzung dar. Denn die Frau hat in die Anwendung eingewilligt. Anders liegt der Fall natürlich, wenn man der Frau zuvor etwas vorgespielt hat und ihre Zustimmung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erreicht hat. Dann wird es komplizierter. Der §228 wird vermutlich nicht greifen, weil davon auszugehen ist, dass die Frau unter anderen Umständen nicht eingewilligt hätte.
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Ein relevantes Beispiel ist der Fall Nadja Benaissa (Ex-No Angels-Sängerin):
Wegen des Verdachts, einen Partner durch ungeschützten Sex mit dem HI-Virus infiziert zu haben und in vier Fällen mit drei weiteren Partnern, die von ihrer HIV-Infektion nichts wussten, ungeschützten sexuellen Verkehr gehabt zu haben, hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt im Februar 2010 Anklage gegen Benaissa wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen erhoben. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte sie im August 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 300 Arbeitsstunden in einer Aids-Einrichtung. (Wikipedia)
Hallo zusammen,
habt ihr euch schon mal gefragt, ab wann man von Körperverletzung spricht?
Ich bin kein Jurist und verfüge über kein Fachwissen, aber in folgenden Fällen gehe ich von einer Körperverletzung aus:
Sieht ihr das auch so? Habt ihr noch weitere Fälle von Körperverletzung in Verbindung mit Samenspenden?