Ebenso verfüge über einen Nachweis, dass ich frei von Erbkrankheiten und Gendefekten bin.
(...)
Ein Vertrag vorab der alle Seiten schützt ist für mich Voraussetzung, dies wäre auch nur mit Angabe der Vornamen möglich um die Anonymität zu wahren falls das gewünscht wird.
§ 267 StGB solltest Du Dir mal genau anschauen!
Ich bin mir sicher, dass es keinen Nachweis gibt, der besagt, dass man frei von Erbkrankheiten und Gendefekten ist! Da Du hier (öffentlich) ein Rechtsgeschäft (Vertrag) anbahnst, fällt das schon unter den zweiten Absatz des genannten Paragraphen!