Düsseldorfer Tabelle + Treuhandkonto

Das Risiko Unterhalt zahlen zu müssen, hat jeder private Samenspender, der nicht anonym spendet oder auf seine Anonymität achtet!

Wieviel Unterhalt ein Samenspender ggf. zahlen muss, kann in der Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut werden:

Düsseldorfer Tabelle

Pro Jahr sind das durchschnittlich etwa 6000 Euro an Unterhalt (je nach Einkommen). Und dieses kann u.U. bis zu 27 Jahre gefordert werden! Ein finanzielles Risiko von etwa 162.000 Euro entsteht dem Samenspender für eine Spende - wobei es auch noch krasser kommen kann: Aufgeteilte Spenden und Zwillingsgeburten sind da die Schlagwörter!

Ein Vertrag, um sich gegen Unterhatsforderungen absichern, ist sittenwiedrig! Neben der anonymen privaten Samenspende gibt es daraum nur eine Möglichkeit sich gegen Unterhaltsforderungen abzusichern. Eigentlich sichert man sich dabei nicht gegen die Unterhaltsforderungen ab, sondern zahlt diese, und bekommt dann eine gleichhohe Ausgleichszahlung.

In der Praxis findet so eine Lösung aber oft keine Anwendung! Ein Grund dafür ist, dass Frauen mit Kinderwunsch meistens keine 162.000 Euro als Absicherung hinterlegen können.

Eine Treuhand zur Absicherung des Unterhalts funktioniert so:

Es werden von der Empfängerin etwa 162.000 Euro auf ein Treuhandkonto hinterlegt. Dazu wird eine GbR gegründet, die dem Zweck hat das wohl des Spenderkindes und dessen Erzeuger zu fördern. Notariell wird festgelegt, dass die GbR dem Erzeuger oder der Empfängerin etwa 6.000 Euro im Jahr ausgezahlt werden. Die in der GbR festgelegte Förderung des Erzeugers erfolgt aber nur insofern dieser mindestens 6.000 Euro Ausgaben für das gemeinsame Kind hat. Ansonsten geht die Förderungszahlung an die Empfängerin der Spende.
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