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Zitat von: martin1973
Du brauchst in Deutschland kein Gewerbe dazu anmelden, gerade als Student gibst Du den Betrag in der Einkommenssteuer an, bis 7000,- Euro im Jahr geht das durch.
Die Angabe machst Du in der Steuererklärung bei Punkt 7.3.1 sonstige Einnahmen.
So hab ich das früher gemacht als Wohnsitz D war, jetzt in Dänemark ist das komplizierter aufgrund der Doppelversteuerung.

hey danke Martin!


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ywi31« (25.10.2012, 14:01)
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Samenspenden sind steuerlich absetzbar!

bei meiner Internetsuche bin ich auf folgende Seite gestoßen:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/samenspende-aussergewoehnliche-belastung.htm

http://www.ftd.de/wissen/leben/:neue-rechtsprechung-samenspende-von-der-steuer-absetzbar/60015396.html

hier ein Auszug:

"Zum BFH-Urteil vom 16.12.2010 - VI R 43/10: Im Streitfall war der Ehemann wegen einer inoperablen organischen bedingten Sterilität zeugungsunfähig, so dass sich die Eheleute entschlossen hatten, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen (heterologe künstliche Befruchtung). In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Eheleute die Kosten dieser Behandlung von rund 21.000 Euro als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG geltend, zu denen insbesondere Kosten einer Heilbehandlung gehören. Das Finanzamt ließ die Aufwendungen unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BFH nicht zum Abzug zu, weil eine heterologe Befruchtung keine Heilbehandlung sei."


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ywi31« (25.10.2012, 14:01)
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Du brauchst in Deutschland kein Gewerbe dazu anmelden, gerade als Student gibst Du den Betrag in der Einkommenssteuer an, bis 7000,- Euro im Jahr geht das durch.
Die Angabe machst Du in der Steuererklärung bei Punkt 7.3.1 sonstige Einnahmen.
So hab ich das früher gemacht als Wohnsitz D war, jetzt in Dänemark ist das komplizierter aufgrund der Doppelversteuerung.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ywi31« (25.10.2012, 14:01)
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Vielleicht haben wir einen Finanzbeamten unter uns, der sich dazu äußern möchte. Oder ein Steuerberater....


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ywi31« (25.10.2012, 14:01)
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Hallo liebe Spendergemeinschaft,

seit kurzem biete ich auch Spenden für Geld an. Daher stelle ich mir gerade die Frage, wie ich das mit dem Finanzamt anstelle. Wie bzw. als was bezeichnet man legal diese Einnahmen, ohne blöde Fragen bei den Beamten zu provozieren? Was muss man tun, was kann man tun? Wie sieht die juristische Lage aus, welche Pflichten sind gegeben? Muss ich das angeben? Wie sieht die juristische Lage aus, wenn man Student ist?

 

Danke und schöne Grüße

ooo

 

(Bitte nur Antworten zu diesen Thema, für alles andere gibt es den Chat)


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ywi31« (25.10.2012, 14:00)
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