Wenn du auf der Geburtsurkunde stehst, haftest Du für den Unterhalt. Und zwar nicht NUR falls die Frau abhängig vom Sozial-Amt wird, sondern grundsätzlich. Rechtlich ist es dann dein Kind.
Wenn du auf der Geburtsurkunde stehst, haftest Du für den Unterhalt. Und zwar nicht NUR falls die Frau abhängig vom Sozial-Amt wird, sondern grundsätzlich. Rechtlich ist es dann dein Kind.
Es kommt darauf an, ob die Frau bzw. später auch das Kind an dich herantreten und es Verlangen. Wenn du in der Geburtsurkunde stehst, bist und dazu verpflichtet. Wenn die Frau soziale Unterstützung beantragt (z.B. Hartz-IV), dann richten sich die Ämter erstmal an den Vater. Das Kind ist auch erbschaftsberechtigt. Du hast ein Einspruchsrecht von 6 Wochen glaube ich...wenn es noch in diese Zeit fällt, kannst du noch was ändern. Aber die Lohnsteuer der vorhergehenden Jahre wirst du nicht mehr bekommen, weil es quasi "verjährt".
Danke schon mal ooo.
Es ist ja nur ein zum vervollständigendes Thema,
da hier schon das ein oder andere Thema angeschnitten und gut und ausführlich beantwortet wurde,
ging es mir hauptsächlich darum wenn noch jemand so eine Frage hat dan haben wir hier schon mal eine kleiner erklärung.
Das haißt quasie so,
Wenn ich das Kind anerkenne dan ist es möglich da ich ja auf der Geburtsurkundestehe,
sieht es dann in dem Fall auch so aus das ich Unterhallt zwingend zahlen muss in dem Fall?
Wenn ich mich nicht eintragen lassen kann ich es auch nicht auf die Steuer anrechnen lassen ist soweit ok.
Vergleichsfall wenn die Mutter später auf die Idee kommt ich lasse mir jetzt Unterhalt bezahlen, kann ich dann das Kind mit auf die Lohnsteuer nach tragen lassen?
Deine Frage ist gut und berechtigt. Soweit ich weiß muss man seine Kinder nachweisen können beim Finanzamt...d.h. ein Kopie der Geburtsurkunde oder ähnliches... Das setzt voraus, dass du das Kind anerkennst.
Wenn du das nicht willst, wird es schwierig. Das Leben ist leider kein "Wünsch-Dir-Was", es gibt nur ein "Entweder-Oder".
Hm eine gute Frage.
Gehn wir mal davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Und was würde mich erwarten wenn ich mit drinnen stehen würde?
Wirst du die Vaterschaft offiziell anerkennen und wird dein Name in der Geburtsurkunde des Kindes erscheinen?
Guten Tag zusammen,
Da hier jetzt schon das ein oder andere zur Steuer geschrieben wurde hier mal meine Frage dazu.
Ist es Möglich als Spender, die dadurch entstandenen Kinder auf die eingene Steuerkarte anzurechnen?
Wegen den Kinderfreibeträgen.
Wie sieht die Lagen den dazu aus, bzw. wie ist die allgemeine Meinung hier im Forum dazu?
LG
Angel