(Punkt 1)

Es gibt nur 2 Zustände. 

1. Vor der Stiefkindadoption: du kannst unterhaltspflichtig gemacht werden.

2. Nach der Stiefkindadoption: du kannst nicht unterhaltspflichtig gemacht werden.

 
(Punkt 2)

Was man in die Geburtsurkunde oder in irgendwelche Verträge reinschreibt wirkt sich darauf nicht aus.

 
(Punkt 3)

Die Stiefkindadoption läuft wohl am schnellsten wenn der Erzeuger genannt wird und zustimmt. Aber wenn er über die bekannten informationen nicht ermittelbar ist (ausländische Samenbank, nicht über seine email ermittelbar) dann geht man davon aus daß er auch kein Interesse an der Vaterschaft hat und daher gehts dann auch ohne Zustimmung.

Da du der Mutter ja wie es sich anhört sowieso schon bekannt bist ist die Einwilligung in die Stiefkindadoption wohl der einfachste weg. bzw. falls die Mutter dort keine falschen Angaben macht bist du dann ja sowieso ermittelbar, daher musst du dann auch zustimmen damit es geht.

 

 

 Ersteinmal Verzeihung für das Vollzitat. Ich habe das mal in drei Punkte aufgeteilt:

Bei Punkt 3 stimme ich Dir vollkommen zu, Schrippe! Beide Varianten sind möglich. Die Annahmeverfahren unterscheiden sich aber von Amt zu Amt, und Bundesland zu Bundesland, nach zeitlichen und inhaltlichen Umfang bei der Kooperation mit dem Jugendamt.(Welches dem Richter eine Empfehlung zur Annahme gibt.)

Zu Punkt 1:

Was man in Verträge reinschreibt,kann durchaus eine Auswirkung haben. Aber das sind super spezielle Fälle.

Was die meisten Menschen denken, ist, dass man sich mit einem Vertrag irgendwie vor Unterhaltsforderungen schützen könne. Unterhalt is aber kein Recht der Frau oder des Mannes, es ist das Recht des Kindes! Solche Verträge sind schlicht sittenwidrig.

Es gibt aber durchaus die Möglichkeit sich mit einem Trauhandkonto sich vor Unterhaltsforderungen abzusichern! Hierbei wird sich aber nicht wirklich abgesichert, sondern einfach ein Ausgleich an den Spender in Höhe des Unterhalts gezahlt. Eine ideale Rechtsform ist da übrigens die GbR.

Zu Punkt 2:

Das ist nicht richtig! Werden beispielsweise in der Variante "Erzeuger unbekannt" falsche Angaben gemacht, können Beteiligte bis 6 Monate nach Kenntnisnahme die Annahme wieder rückgängig machen. Und auch das Kind hat später die Möglichkeit gegen eine Annahme in bestimmten Punkten anzugehen. Lügt eine beteiligte Person im Prozess der Annahme, dann ist das zudem strafbar!

 

 

Ah ok. Vielen Dank für die Information. Gibt es ein Art Vordruck für die nötigen Unterlagen, in denen ich der Stiefkindadoption zustimme?

Es gibt nur 2 Zustände. 

1. Vor der Stiefkindadoption: du kannst unterhaltspflichtig gemacht werden.

2. Nach der Stiefkindadoption: du kannst nicht unterhaltspflichtig gemacht werden.

 

Was man in die Geburtsurkunde oder in irgendwelche Verträge reinschreibt wirkt sich darauf nicht aus.

 

Die Stiefkindadoption läuft wohl am schnellsten wenn der Erzeuger genannt wird und zustimmt. Aber wenn er über die bekannten informationen nicht ermittelbar ist (ausländische Samenbank, nicht über seine email ermittelbar) dann geht man davon aus daß er auch kein Interesse an der Vaterschaft hat und daher gehts dann auch ohne Zustimmung.

Da du der Mutter ja wie es sich anhört sowieso schon bekannt bist ist die Einwilligung in die Stiefkindadoption wohl der einfachste weg. bzw. falls die Mutter dort keine falschen Angaben macht bist du dann ja sowieso ermittelbar, daher musst du dann auch zustimmen damit es geht.

 

 

Es gibt nur 2 Zustände. 

1. Vor der Stiefkindadoption: du kannst unterhaltspflichtig gemacht werden.

2. Nach der Stiefkindadoption: du kannst nicht unterhaltspflichtig gemacht werden.

 

Was man in die Geburtsurkunde oder in irgendwelche Verträge reinschreibt wirkt sich darauf nicht aus.

 

Die Stiefkindadoption läuft wohl am schnellsten wenn der Erzeuger genannt wird und zustimmt. Aber wenn er über die bekannten informationen nicht ermittelbar ist (ausländische Samenbank, nicht über seine email ermittelbar) dann geht man davon aus daß er auch kein Interesse an der Vaterschaft hat und daher gehts dann auch ohne Zustimmung.

Da du der Mutter ja wie es sich anhört sowieso schon bekannt bist ist die Einwilligung in die Stiefkindadoption wohl der einfachste weg. bzw. falls die Mutter dort keine falschen Angaben macht bist du dann ja sowieso ermittelbar, daher musst du dann auch zustimmen damit es geht.

Hallo liebe Gemeinde,

die potentielle Mutti und Ich haben ein paar Fargen und ich hoffe ein paar erfahrene Leute können uns helfen 🙂

 

Wie kann man den Spender rechtlich von der Unterhaltspflicht befreien?

 

Sollte mein Name auf der Geburtsurkunde erscheinen oder ist es rechtlich besser ihn nicht zu nennen, wenn der Spender von allen Pflichten entbunden werden soll?

 

Wird die Stiefkind-Adoption erschwert, wenn dieser nicht genannt wird?

 

Wie tritt der Spender von all seinen Rechten ab?

 

LG Basti

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