#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Wie kann man sich rechtlich als Samenspender so absichern, dass man keine Unterhaltszahlungen zahlen muss. Verträge auf Lasten des Kindes sind nicht erlaubt. Ich mache ein Vertrag immer mit dem Partner der Frau, so dass er (bzw. sie) mir das entschädigt. Gibt es eine bessere Möglichkeit?

#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

oh ja....wie z.B. Adoptionspflegejahr. Erst kürzlich hat ein Gericht das für lesbische Paare, die sich gemeinsam für ein Kind entschieden haben, das für überflüssig erklärt. In Bayern weiß ich, dass man 4 Jahre warten muss. Woanders nur ein Jahr. Was stimmt jetzt?

#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Ich arbeite gerade an meinem neuen Buch "Schwanger ohne Sex- Ratgeber für lesbische Paare zur privaten Samenspende" dort wird ein Kapitel die rechtliche Situation sein, incl. Stiefkindadopion.Veröffentlichen werde ich unter anderem ein Interview mit einem rechtlichen Spezialisten für Familienrecht.Wer möchte kann seine Fragen hier im Forum Posten, diese werde ich dann mit ins Interview aufnehmen und die Beantwortung wird mit veröffentlich.
Liebe Grüsse:
Martin
478 Aufrufe | 3 Beiträge