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finde ich nicht richtig...das hätte er vorher festlegen sollen.

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Nachtrag zu den Hintergründen:

Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Welche Absprachen vor der Samenspende genau getroffen wurden, konnte das Gericht nicht klären. Sicher ist, dass der biologische Vater nach der Geburt 2008 eine Anerkennung seiner Vaterschaft abgab, die jedoch von der Mutter nicht akzeptiert wurde. Stattdessen wurde der Junge mit Einverständnis der Mutter von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist.

Der Erzeuger will nun seinerseits die Vaterrolle ausüben und focht die Vaterschaft des anderen Mannes an. Mit Recht, befand der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung. Das Gesetz erlaube eine Anfechtung zwar nur, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe. Dennoch müsse die Anfechtungsklage auch bei einer Samenspende möglich sein, wenn der Samenspender die Mutter gekannt habe.

Etwas Anderes gilt demnach nur, wenn der leibliche Vater zuvor auf eine Anfechtung verzichtet hat. Das wird etwa bei einer anonymen Samenspende so gehandhabt. Die Angst der Frauen davor, dass der leibliche Vater die Adoption durch die andere Partnerin verhindern könnte, wenn er als gesetzlicher Vater anerkannt werde, sei kein Grund. Auch ohne Einwilligung des Vaters sei eine solche Adoption unter Umständen möglich, sagte Richter Dose.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Samenspender-kann-Vaterschaft-anfechten-article10651141.html

Ich nehme an, dass der künftige Umgang zwischen beiden Parteien nicht klar genug geregelt worden ist oder der Spender größere Ansprüche entfaltet hat als vorher vereinbart war. 

Durch den Trick mit dem Freund als rechtlichem Vater versuchten die Frauen sich wohl die Stiefkindadoption abzusichern. Da muss vorher schon einiges im Argen gewesen sein, um zu solch einem Schritt zu gehen.

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Schwuler Samenspender will Vaterschaft einklagen

Der Bundesgerichtshof verhandelt einen ungewöhnlichen Fall: Ein schwuler Samenspender will die Vaterschaft einklagen - doch die lesbische Mutter hat bereits einen Adoptivvater für das Kind.

Welche Rechte hat ein biologischer Vater an seinem per künstlicher Befruchtung gezeugten Kind? Diese Frage verhandelte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Besonderheit des Falles aus Köln: Ein anderer Mann hat das Kind als seines anerkannt und der Samenspender, will sich nun als Vater einklagen. Das Gericht wollte noch am Nachmittag sein Urteil verkünden (Az. XII ZR 49/11).

 

Der Schwule hatte einer lesbischen Frau Sperma zur Befruchtung zur Verfügung gestellt. Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge dann von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist. Doch der Erzeuger des Kindes möchte nun die Vaterschaft dieses Mannes anfechten.

 

Diesen komplizierten Fall verhandelte nun der BGH. Das Gesetz sehe eine solche Anfechtung eigentlich nur vor, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose zu Beginn der Verhandlung. Die Frage sei, ob man unter diesen Begriff auch Fälle fassen könne, in denen die Samenspende nicht anonym sei, sondern der Mann, der das Sperma gab, die Mutter kenne.

Quelle: http://www.stern.de/panorama/bizarrer-streit-ums-kind-schwuler-samenspender-will-vaterschaft-einklagen-2011511.html 

BGH-Urteil: Biologischer Vater hat nach Samenspende Rechte

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az. XII ZR 49/11).

Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge mit Einverständnis der Mutter von einem anderen Mann rechtlich anerkannt – dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist. Der Erzeuger will nun seinerseits die Vaterrolle ausüben und focht die Vaterschaft des anderen Mannes an.

"Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe. Dennoch müsse die Anfechtungsklage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe.

Etwas Anderes gilt dem Richterspruch zufolge nur, wenn der leibliche Vater zuvor auf eine Anfechtung verzichtet hat. Dies ist etwa bei einer anonymen Samenspende der Fall.

Die Angst der Frauen davor, der leibliche Vater verhindere die Adoption der anderen Partnerin, wenn er als gesetzlicher Vater anerkannt werde, sei kein Grund. Auch ohne Einwilligung des Vaters sei eine solche Adoption unter Umständen möglich, sagte Richter Dose.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article116221557/Biologischer-Vater-hat-nach-Samenspende-Rechte.html

 

 

 

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