Also, Lichtwolf hat das schon sehr gut erklärt. Aber eig. sehe ich da bei lesbischen Paaren nicht so die gefahr, weil die Co-Mutter meistens die Stiefkindadoption anstrebt. Leider kann man den Leuten nur vor den Kopf gucken und weiß es nie genau, aber bei solchen Fragen kannst du dich super an die LSVD (Lesben-Schwulen-Verband-Deutschland) wenden. Die haben immer eine Antwort auf deine Fragen und beantworten diese auch wirklich fix. :)

Hast du schon schlechte Erfahrung mit lesbischen Paaren gemacht oder ist das nur eine "vorsichtsmaßnahme" bevor du dich darauf ein lässt??

LG :)

#6
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Davon war ich auch ausgegangen, bis ich eines anderen belehrt wurde. Meine Quelle ist: Constanze Körner vom LSVD. Die sollte es wissen. Aber das Problem ist: es gibt regional Unterschiede.

#5
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Ich habe es auch so mitbekommen das es schneller geht wenn erst die Vaterschaft anerkannt wird und dann der Stiefkindadoption zugestimmt wird.

Wenn die Adoption dann doch nicht erfolgt ist man aber unterhaltspflichtig.Es geht aber auch wenn der Vater "unbekannt" ist. Nur kann es dann länger dauern.

#4
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So sieht es aus. Deshalb sollte der Spender auch nicht in der Geburtsurkunde stehen, sondern "Vater unbekannt" angegeben werden. In Berlin ist es so, dass auf diese Weise auch die Stiefkindadoption leichter wird. Dafür geht der Spender zum Notar und unterzeichnet eine Abtretung seiner Vaterschaftsansprüche. So empfiehlt es auch der LSVD.

ooo meinte, dass er es anders kennt: um die Stiefkinadoption zu erleichtern, solle der Spender die Vaterschaft anerkennen, also in der Geburtsurkunde stehen. Das hat auch gewisse Logik, weil sonst jeder beliebige Mann diese notariell abgesicherte Erklärung abgeben könnte. Solange die Stiefkindadoption nicht durch ist, besteht für den Spender die Gefahr, dass Unterhalt von ihm verlangt werden könnte. Es ist nicht gesichert, dass sich die Frauen nicht trennen. Bei verheirateten Paaren ist die Wahrscheinlichkeit geringer. Ausgeschlossen ist es nie.

#3
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Rechtlich gesehen gibt es keine Samenspender. Es gibt nur Erzeuger.

Wenn der Vaterschaftstest positiv ist dann bist du Erzeuger und somit unterhaltspflichtig.

Daran ändern Verträge auch nichts. Selbst bei Samenbanken die nur mit heterosexuellen verheirateten Paaren arbeiten

kann es theoretisch sein daß ein Kind mit 16 die Vaterschaft anfechtet und anschliessend Unterhalt vom Samenspender bekommt bis es 27 Jahre alt ist. Das ist natürlich unwahrscheinlich aber wäre möglich. Bei lesbischen Paaren ändern ein Vetrag auch nichts an der Unterhaltspflicht. Du kannst höchstens unabhängig von der Unterhaltspflicht vereinbaren daß du in dem Fall das du unterhalt zahlen musst von einer dritten person geld in höhe vom Unterhalt bekommst. Das könnte dann z.b. die Mutter von dem Kind sein.
Wenn die aber zahlungsunfähig ist muss du den Unterhalt trotzdem bezahlen, das kann man nicht gegeneinander aufrechnen oder ähnliches.

Das einzige was Unterhaltsansprüche ausschliesst ist eine Stiefkindadoption, die kann man aber erst dann machen wenn das Kind schon da ist.

#2
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#1
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Unterhaltsklage

Hallo,

ich habe leider keine Einträge/Dikussionen zu diesem Thema gefunden. Vielleicht ist eine Rechtsanwältin unter uns? Wie ist die rechtliche Lage, wenn eine schriftliche Erklärung des lesbischen Paares vorliegt, dass keine Unterhaltsansprüche gestellt werden. Falls nach einiger Zeit ein Sinneswandel eintritt und eine Unterhaltsklage angestrengt würde: Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass man gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet würde.

Bei hetrosexuellen Paaren ist die Rechtslage relativ klar. Dort ist der Wunschvater unterhaltspflichtig auch wenn er nicht der biologische Vater ist. Wie sieht es aber bei lesbischen Partnerschaften aus? Danke für Eure Beiträge

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