Ja Roland ,dann solltest du eben nicht überall und bei jeder Frau dich als Samenspender Aufdrängen!!

 

Ja Roland, tatsächlich sind alle diese von dir genannten Dinge geregelt. Mein Vertrag ist KEIN Vertrag auf Unterhaltsverzicht sondern ein Vertrag mit Mutter und Comutter auf Regressansprüche falls Kosten/ Unterhalt von irgendjemanden eingefordert wird. Das einzige Risiko ist freilich wenn die Frauen beide finanziell am Ende sind. Dieses kleine Restrisiko kann man leider nicht verhindern. Wobei man such durchaus auf bestehende Urteile berufen kann bei denen festgestellt wurde dass die Zustimmung der Co Mutter zur Samenspende auch zur Unterhaltspflicht führt. Dann wäre man als Spender wieder fein raus. Alleine auch die Vertragsstrafe im Falle einer Unterhaltsklage schreckt die Paare aber schonmal ab mich dahingehend zu belangen. Wie gesagt, 4 oder 5 Seiten Vertrag mit Paragraphen und jede Menge Hintergrundinformationen kann man nicht ohne ein Gespräch im Internet in wenigen Sätzen zusammen fassen. Wenn das so einfach wäre hätte ich nicht viel Geld für den Vertrag bezahlt.

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.- § 138 Abs. 1 BGB

Thomas, ich stimme Dir voll zu, dass sich jeder einen Fachanwalt zur Beratung bezüglich des Themas "Samenspende und Unterhalt" heranziehen sollte! Jedoch wissen Wir alle,dass bestimmte Dinge verboten sind. Dazu braucht es keine fachliche Hilfe. Über rot zu gehen, zieht halt ein Bußgeld nach sich, und Diebstahl ein Strafverfahren. Das weiss jeder, auch ohne Anwalt. Genauso brauchst Du keinen Arzt, wenn Du Dich geschnitten hast. Dann kebst Du Dir einfach ein Pflaster auf den Finger!

Und wenn es keinen DIY-Gedanken bei der Samenspende gebe, dann gebe es keine privaten Samenspender. Wenn alle zum Facharzt rennen würden oder in die Kinderwunsch-Klinik, gäbe es keine private Becherspende. Keine TYB für privates Versandsperma und ganz sicher viele Mamas und Mamis weniger.

Fühl Dich nicht auf den Schlips getreten! Schön, dass alles gut mit Deiner Vertragsvorlage so gut geklappt hat. Und dass Du nie Probleme damit hattest! Andere Spender scheinen ja Probleme zu haben - und tatsächlich ist es hier angebracht Tipps zu geben. Und wie Wir beide ja festgestellt haben, ist der beste Tipp der Gang zu einer Rechtsberatung bzw. zum Fachanwalt.

Und ja, ich möchte auch gerne Deine Vertragsvorlage sehen! Ich bin mega neugierig. Und ich kenne auch viele Verträge bezüglich der Samenspende, die sich dann auf einen Tag (den Tag der Unterschrift) beziehen. Lässt Du denn den Vertrag für jede einzelne Spende bzw. für jeden einzelnen Spendetag abschliessen? Und wie ist es in Deinem Vertrag geregelt, wenn Zwillinge aus der Spende entstehen? Wie sieht es mit Bestattungskosten wegen einer Fehlgeburt oder Einklagbaren Entbindungskosten aus? Das ist ja kein Unterhalt, kann aber trotzdem vom Erzeuger eingeklagt werden. Wie ist das Erbe des Kindes vor der Geburt geklärt? Wie Du ja bestimmt weisst, gilt ein ungeborenes Kind auch dann als geboren, wenn bspw. der Erzeuger während der Schwangerschaft stirbt. Nur gibt es da eine Schieflage mit anderen Verträgen - das bezieht sich ja nur auf das Erbrecht, nicht aber auf erbrechtsfremde Vertragsinhalte.

Immer die allgemeinen pauschalantworten.....ja! UNTERHALTSANSPRUCH hat das Kind uns das mit Vertrag zu lasten dritter müssen wir nicht erklären. Aber es gibt eine Regressmöglichkeit für die Eltern indem sie sich vertraglich bereiterklären Unterhalt wenn sie diesen Erhalten oder auch Unterhaltsvorschuss an den Spender zurückzahlen,sowie die Gerichtsgebühren und zusätzlich gibt es eine Vertragsstrafe an 50.000 an den Spender. Natürlich ist das nur 2 Sätze von 4 oder 5 Seiten. Das ist ein extrem detailierter Vertrag und ich war auch schon damit bei Gericht. Ich kenne also auch die Urteile worauf man sich berufen kann (denke das Urteil vom September 2015 mit "einwilligung in die Samenspende" und die verpflichtung dass der Unterhalt dann übernommen werden muss, analog wie bei der spende per klinik sind bekannt. Also um klar zu sagen:

ich bin es offen gestanden leid immer den vertrag den richter und anwälte geprüft haben von leuten im internet schlecht reden zu lassen. Irgendwie scheint man bei kaputten auto nicht den mechaniker zu fragen sondern lieber in fb diejenigen die gerade online sind....floristen,zahnärzte oder so......

JA Verträge zum Schutz des Spender sind möglich und auch rechtes aber ein restrisiko bei singles gibt es immer (wenn diese pleite ist) wer interesse hat kann sich gerne melden. mit 5 sätzen ist so ein vertrag weder erklärt noch geschrieben weil er viel zu sehr ins detail geht und im prinzip jede mögliche zukünftige wahrscheinlichkeit abdecken muss

 

Was spricht denn dagegen das du das als "Vorlage" veröffentlichst wenn du das so bereits geklärt hast?

Immer die allgemeinen pauschalantworten.....ja! UNTERHALTSANSPRUCH hat das Kind uns das mit Vertrag zu lasten dritter müssen wir nicht erklären. Aber es gibt eine Regressmöglichkeit für die Eltern indem sie sich vertraglich bereiterklären Unterhalt wenn sie diesen Erhalten oder auch Unterhaltsvorschuss an den Spender zurückzahlen,sowie die Gerichtsgebühren und zusätzlich gibt es eine Vertragsstrafe an 50.000 an den Spender. Natürlich ist das nur 2 Sätze von 4 oder 5 Seiten. Das ist ein extrem detailierter Vertrag und ich war auch schon damit bei Gericht. Ich kenne also auch die Urteile worauf man sich berufen kann (denke das Urteil vom September 2015 mit "einwilligung in die Samenspende" und die verpflichtung dass der Unterhalt dann übernommen werden muss, analog wie bei der spende per klinik sind bekannt. Also um klar zu sagen:

ich bin es offen gestanden leid immer den vertrag den richter und anwälte geprüft haben von leuten im internet schlecht reden zu lassen. Irgendwie scheint man bei kaputten auto nicht den mechaniker zu fragen sondern lieber in fb diejenigen die gerade online sind....floristen,zahnärzte oder so......

JA Verträge zum Schutz des Spender sind möglich und auch rechtes aber ein restrisiko bei singles gibt es immer (wenn diese pleite ist) wer interesse hat kann sich gerne melden. mit 5 sätzen ist so ein vertrag weder erklärt noch geschrieben weil er viel zu sehr ins detail geht und im prinzip jede mögliche zukünftige wahrscheinlichkeit abdecken muss

Also ein exotischer Treuhand-Vertrag (der aber in der Praxis nicht vorkommt, und der sich nicht direkt auf Unterhalt bezieht, sieht so aus:

Die Empfängerin zahlt 100.000 Euro auf ein Konto, auf das nur ein Notar als Treuhänder Zugriff hat. Der Notar wird beauftragt dem Spender jeweils 500 Euro monatlich auszuzahlen, falls der Spender es verlangt. Verlangt der Spender innerhalb der Frist eines Monats nicht diese monatliche Zahlung, so gehen die 500 Euro an die Empfängerin zurück.

Wird kein Unterhalt gefordert, geht der Spender nicht an das Geld. Geht der Spender an das Geld, ohne das Unterhalt gefordert wird, so fordert die Empfängerin oder später das Kind Unterhalt ein. Wenn der Spender nicht an das Geld geht, aber die Empfängerin, das Kind oder eine Behörde nun Unterhalt verlangt, so zahlt der Spender Unterhalt, lässt sich aber monatlich auszahlen.

In der Praxis gibt es sowas aber nicht, da wer 100.000 Euro zur Verfügung hat, auch direkt schon mit einer Schenkung 100.000 Euro geben kann, und dann ganz konform Unterhalt gefordert werden könnte. Und in der Praxis gibt es extrem selten Frauen, die ein überdurchschnittliches Einkommen oder Vermügen haben!

Verträge die sich direkt auf Unterhalt beziehen sind sittenwidrig. Ich kann beispielsweise als Bankräuber auch keinen Vertrag mit einem anderen Bankräuber abschliessen, wer finanziell haftet, wenn der Bankangestellte durch einen gemeinsamen Bankraub arbeitsunfähig wird. Das Verstösst gegen die guten Sitten (das ist eine Meinung der Gesamtheit der Bevölkerung), aber widerspricht auch Gesetzen.

Auch andere Personen können Unterhalt fordern

Was viele Menschen bei der Samenspende nicht bedenken, ist auch, dass sich ganz andere Personen einmischen oder hinzugezpgen werden können. Beispielsweise wenn die Mutter verstirbt, dann wird ein Vormund bestelllt bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer. Das kann aber auch bei sozialen Problemen des Kindes oder später des aus der Spende entstandenen Erwachenen passieren. Ebenso wenn das Kind behindert auf die Welt kommt, können Behörden für das Spendenkind eintreten.Die Eltern der Spender und der Empfängerin haben mitlerweile ein einklagbares Umgangsrecht. Und es kann auch dazu kommen, dass sie Unterhaltsforderungen auslösen können.

Aber es geht auch umgekehrt. Ein Spender kann zum Pflegefall werden, dann kann es sein, dass das Spenderkind für den Spender finanziell aufkommen muss. Auch wenn der Spender verstirbt, dann kann das Spendenkind von dem Spender Schulden oder (positives) Vermögen erben. Und auch der Spender kann sich beim Tod der Mutter oder des Spenderkindes theoretisch in das Erbgeschehen einklinken.

Naja, .... wenn du unterhalten sollst. ... Dann darfst du es sehen und es so behandeln als sei es dein Wunsch-Kind. 😉 zwinker smeily. 

 

Also keine Spender-Kinder. ...

 

Rechte und Pflichten. 

 

Diese werden aber in der Mehrheit abgelehnt. .. Der Spender soll sich schließlich raushalten und so werden Unterhalts- Zahlungen 

 

Meistens gar nicht verlangt. 

 

Ihr könntet allerdings noch über eine Rückzahlung verhandeln. ... falls es nur von Amts wegen her ist. ..

 

 

LG und ich habe diesbezüglich noch keine Erfahrungen gemacht. ... Eher das Gegenteil wie gesagt. 

Nach allem was ich bislang dazu gelesen habe, bin ich auclh der Ansicht, das der Kindesunterhalt NICHT vertraglich ausgeschlossen werden kann. 

Aus Sicht des Staats geht das Wohl des Kindes vor und kann nicht durch private Verträge ausgehebelt werden.

(Was ich auch grundsätzlich richtig finde, nur für die spezielle Situation als Spender ist das eben unglücklich) 

Thomas, es gibt keinen rechtsgültigen Vertrag zwischen Elternteile über den Unterhalt. Denn der Unterhalt ist das Recht einer dritten Person (das Kind),

Aber ja, ich denke, das muss jeder für sich rausfinden - und viele mit solchen (ungültigen) Verträgen haben einfach Glück, und es kommt zu keiner Unterhaltsforderung.

Und genau wegen sowas mache ich eine vertragliche Vereinbarung die mich davor schützt. Und Frauen die behaupten das ginge nicht ( das wird ja gern und oft überall geschrieben) versuche ich zu überzeugen oder spende dann nicht. Denn es gibt durchaus eine vertragliche Möglichkeit für den Spender, sogar mehrere. Nur Wissen das die wenigsten und lieber glaubt man 12 unbekannten in Faebook als sich von einem Juristen beraten zu lassen.....und sogar die meisten Juristen wissen es nicht weil sie sich mit dem Thema nicht beschäftigen (können oder wollen). Falls einer Interesse an einem Vertragsmuster hat kann er sich gerne melden. Und ja, das kostet Geld und ich habe das auch investiert! Ist güntiger als Unterhalt und sparte mir so schon 25 Jahre Unterhalt,war also sehr lohnenswert diese Investition (zumal ich inzwischen die Vertragskosten von den Paaren zahlen lasse)

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