Ja sehr einfallsreich,

allerdings hast du noch die Sturmhaube vergessen, damit, falls die Dame ein Foto macht, du nicht über die Google Bildersuche gefunden werden kannst… Lach

Viel Glück 

 

Ja sehr einfallsreich,

allerdings hast du noch die Sturmhaube vergessen, damit, falls die Dame ein Foto macht, du nicht über die Google Bildersuche gefunden werden kannst… Lach

Viel Glück 

 

Guten Abend….

sehr umfassend die u.a. Diskussion.

Grob zusammengefasst:

1. Es droht dem Spender immer die Unterhaltspflicht

2. Anonymität ist praktisch nicht durchzuhalten bzw. Durchzusetzen. Wer macht denn den Umschlag im Schließfach denn wohl als erstes auf?

3. es hängt alles von guten Willen der Mutter ab

4. jeder Spender hier sollte sich klar machen das er im Zweifel herangezogen werden kann auch wenn nichts zu holen ist. 
Falls ich was vergessen habe bitte gerne ergänzen….
Viel Glück euch allen 

Micha

 Hallo Micha,

 

Einfache Regel:

- VPN,

- Ausländische E-Mail (proton.me oder mail.yandex.ru)

- Keine Messaging (Whatsapp, Telegram usw.), nur über E-Mail mit aktivierten VPN oder über diese Web-site

- Keine Telefonanrufe

- Beim Spendebesuch, lass dein Auto mindestens 300 Meter 

- So wenig wie möglich über sich erzählen (kein eichte Name, Geburtsdatum, Wohnort usw.)

Guten Abend….

sehr umfassend die u.a. Diskussion.

Grob zusammengefasst:

1. Es droht dem Spender immer die Unterhaltspflicht

2. Anonymität ist praktisch nicht durchzuhalten bzw. Durchzusetzen. Wer macht denn den Umschlag im Schließfach denn wohl als erstes auf?

3. es hängt alles von guten Willen der Mutter ab

4. jeder Spender hier sollte sich klar machen das er im Zweifel herangezogen werden kann auch wenn nichts zu holen ist. 
Falls ich was vergessen habe bitte gerne ergänzen….
Viel Glück euch allen 

Micha

Guten Abend….

sehr umfassend die u.a. Diskussion.

Grob zusammengefasst:

1. Es droht dem Spender immer die Unterhaltspflicht

2. Anonymität ist praktisch nicht durchzuhalten bzw. Durchzusetzen. Wer macht denn den Umschlag im Schließfach denn wohl als erstes auf?

3. es hängt alles von guten Willen der Mutter ab

4. jeder Spender hier sollte sich klar machen das er im Zweifel herangezogen werden kann auch wenn nichts zu holen ist. 
Falls ich was vergessen habe bitte gerne ergänzen….
Viel Glück euch allen 

Micha

Ein Urteil dazu:

OLG Brandenburg - 13 UF 21/22 - 27. Februar 2023

Negativ. Das gilt nur für das Aussenverhältnis. Nicht jedoch für das Innenverhältnis.

Aber wie gesagt, Verträge im Innenverhältnis werden dann sinnlos, wenn der Vertragspartner Bürgergeld beziehen muss. Da hier das das Innenverhältnis zwischen Amt und anderen Vertragspartner besteht. 

(Und sorry, Innenverhältnis und Aussenverhältnis kann man schnell verwechseln.) 

Und ja, wird sich über das Aussenverhältnis vereinbart, dann ist das sittenwidrig.

Über mögliche Rechte kann jeder einen Vertrag aufsetzen,eventuell ja auch von einem Anwalt nur darf davon die Behörde nichts wissen.

Sollten Vereinbarungen eines Vertrages gegen Gesetze verstoßen, dann ist er nichtig, da widerrechtlich. Das wird kein seriöser Anwalt machen. 

C

 
"""Das Recht des Kindes ist es aber auch, seinen Vater zu kennen und Umgang zu dem zu haben. So kann man also auch argumentieren wenn man gegen die Vereinbarung statt der Stiefkindadoption zuzustimmen sich lieber als Vater feststellen lässt und Umang einfordert."""

Alles vier, ja - nein/ja.... // Zustimmung zur Stiefkindadoption (1), Rechtliche Vaterschaft (2), Recht auf Kenntnis der Abstammung (3) und Umgangsrecht (4) sind vier verschiedene Paar Schuhe. Ein Weiteres wäre das Sorgerecht (5).

Wenn Du von dem Recht der Kenntnis über die Abstammung sprichst (3), reicht hier ein Datensatz aus. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Du das (nur) meinst! Umgangsrecht steht dem biologschen Erzeuger - in Relation zu dem Kindswohl - zu. Auch nach einer abgeschlossenen Stiefkindadoption. (Ausnahme: In dem Annahme-Antrag wird ausdrücklich darauf verzichtet. Aber auch hier ist der Verlust dieses Rechts nur einseitig - Das Kind hat weiterhin das Recht.

Hier muss man aber anmerken, dass "Recht" meist einen Klageweg und eine Sanktion braucht. Dieses "Recht" des Kindes ist eher "abstrakt".

Als ein Spender, der nicht mit dem Kind und der Mutter - bis zu einem Urteil eines Familiengerichts - sozialisiert hat, wird keinen grossen Erfolg beim Einklagen des Umgangs haben. Oft wird dem Mann ein halber Tag alle 14 Tage zugesprochen. Und ich wüsste auch nicht, was ein Spender mit einem vollkommen fremden Kind will. Im Gegenzug erklärt sich der Unterhalt für das Kind ganz anders: Das Kind muss essen, braucht Kleidung und andere lebenswichtige Dinge.

Nicht gegebene Zustimmungen zur Stiefkindadoption (Annahme) werden in der Regel ersetzt. Hier spielt das Kindswohl die Hauptrolle. Ist der Spender garnicht sozialisiert mit dem Kind und Kindsmutter, aber beide sind mit der Ehefrau/Partnerin stark sozialisiert, ist es sehr wahrscheinlich, dass diee Zustimmung zur Annahme gerichtlich ersetzt wird. 

"""Für mich sind solche Menschen, gelinde gesagt, absolut ehrenlos. Absprache ist Absprache und mit dem Recht des Kindes kann man alles Begründen."""

Bei Mittellosigkeit geht nach § 33 SGB II der Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger des Staates über. D.h. eine Absprache hast Du ja nicht als Spender zwischen dem Jobcenter und Dir getroffen. Aber wie gesagt, das Jobcenter ist unterhaltsberechtigt. Ich meine, Du kannst im Aussenverhältnis Dich auch mit einem Kaugummi-Automaten vereinbaren. Unterhaltsberechtigt ist in diesem Fall das Jobcenter.

Es mag sein, dass Du das nicht in Ordnung findest. Aber ich persönlich finde es gut, dass Ewigkeitsklauseln in Verträgen sittenwidrig/nicht rechtmässig sind.

"""Auch der Staat begründet mit dem Wohl des Kindes sowohl dass der Erzeuger festgestellt werden muss, als auch dass er nicht festgestellt werden darf. Je nachdem ob der Staat zahlt oder ein Scheinvater. Geld steht immer vor dem Kind, auch beim Staat."""

Wie schon geschrieben: Da kann man sehr viel durchmischen, was juristisch getrennt ist.

"""Ich kann mich nur anschliessen, man sollte seine Identität so gut wie möglich schützen. Ausser wenn man Profihartzer ist, dann ist es sowieso egal.""" 

Im Normalfall führt eine anonyme Spende auch nicht dazu, dass der Erzeuger von staatlicher Seite ermittelt werden kann. Bezogen auf die Unterhaltsvorschussstelle. Allerdings kann die Mutter und später das Kind privat über private DNS-Datenbanken den Spender suchen. Und da muss der Spender nicht mal selbst drin sein, sondern es reicht, wenn da Familienmitglieder des Spenders drin sind.

"""Wenn man irgendwas auf Vertrauensbasis machen will, dann muss man sich im klaren darüber sein, dass man nicht nur darauf vertraut dass die Mutter einem nichts böses will, sondern sie muss im Falle des Falles sich zum einhalten der Absprache dann auch strafbar machen.""" 

Dude, eine Mutter kann sich NICHT strafbar machen, wenn sie falsche Angaben gegenüber der Unterhaltsvorschussstelle macht, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, besteht IMMER ein rechtmässiger(!) Anspruch auf Unterhalt für das Kind. Betrug behandelt rechtswidrige(!) Vermögensvorteile.

#36
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Aber man sollte auch das Nachsehen mit den Frauen haben: Es ist ja nicht ihr Recht, sondern das Recht des Kindes Unterhalt zu bekommen. 

 Das Recht des Kindes ist es aber auch, seinen Vater zu kennen und Umgang zu dem zu haben. So kann man also auch argumentieren wenn man gegen die Vereinbarung statt der Stiefkindadoption zuzustimmen sich lieber als Vater feststellen lässt und Umang einfordert.

Für mich sind solche Menschen, gelinde gesagt, absolut ehrenlos. Absprache ist Absprache und mit dem Recht des Kindes kann man alles Begründen. Auch der Staat begründet mit dem Wohl des Kindes sowohl dass der Erzeuger festgestellt werden muss, als auch dass er nicht festgestellt werden darf. Je nachdem ob der Staat zahlt oder ein Scheinvater. Geld steht immer vor dem Kind, auch beim Staat.

 

Ich kann mich nur anschliessen, man sollte seine Identität so gut wie möglich schützen. Ausser wenn man Profihartzer ist, dann ist es sowieso egal.

Wenn man irgendwas auf Vertrauensbasis machen will, dann muss man sich im klaren darüber sein, dass man nicht nur darauf vertraut dass die Mutter einem nichts böses will, sondern sie muss im Falle des Falles sich zum einhalten der Absprache dann auch strafbar machen.

Vor dem Hintergrund ist das im Interesse beider die Identität nicht offenzulegen (und auch keine email, nummer, IP adressen, bezahlmethode usw. die auf die Idenität zurückführt, Fotos sind graubereich). Dann kann die Frau nach bestem Gewissen "mitwirken". 

152667 Aufrufe | 45 Beiträge