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Ihr solltet wissen, daß diese ganzen "Freistellungsverträge" sittenwidrig sind vor Gericht, und jede Kindsmutter und jede den Unterhalt vorschiessende Kasse sich dennoch bei Euch bedienen können.

Wir Spender sind nur dann aus dem "Schneider", wenn es eine Adoptionsvereinbarung gibt, die tatsächlich bei Gericht durchgezogen wird nach der Geburt des Kindes, also wenn bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnerschaften der andere Lebenspartner in Kenntnis der Tatsachen das Kind adoptiert nach Eurer Zustimmung, und nur dann!!

Eine ledige Mutter kann nich für ihr Kind auf Unterhalt, Erbe usw. verzichten, daß ist der Staat vor und will das ordnungsgemäß geregelt haben. Da schützt Euch kein Papier, sondern nur die Verschwiegenheit der Mutter. Wenn die Kindsmutter es sich dann trotz Papieren anders überlegt, seid Ihr unterhaltsmäßig, erbrechtlich usw. "dran"!!!

Einer ledigen Frau sollte also nur jemand spenden, der es schafft "anonym" zu bleiben, und zwar komplett (Autokennzeichen, Tel. Nr. , Postadresse ....) oder bei dem auf DAUER wirklich nix mehr zu holen sein wird ... !!!

 

Die Frage ist ob die Freistellungsvereinbarung vor Gericht auch überhaupt Bestand hat oder für ungültig erklärt wird.

Ich kenne dazu bisher kein Urteil.

 

 

Ich bin kein Jurist und werde gerne korrigiert.

Aber hier sind mal ein par Gedanken von mir zum Thema Freistellungsvereinbarung:

 

Eine Freistellungsvereinbarung berührt die Unterhaltspflicht nicht.

Wenn die andere Person sich nicht an die Vereinbarung hält verletzt sie höchstens einen privaten Vertrag, die letzte Konsequenz wäre dann der Gerichtsvollzieher.

Selbst wenn wenn die Frau sich an die Vereinbarung hält kann sie das Geld nur in der Höhe zurückzahlen wie ihr eigenes Gehalt das erlaubt.

Zahlt der Spender z.b. 500€ Unterhalt kann die Frau die 500€ nicht einfach zurückzahlen, denn die 500€ sind nicht für sie sondern für das Kind.

 

 

Wie viel Geld dem Kind zusteht hängt nicht von dem Gehalt der Mutter sondern von dem vom Erzeuger ab.

Das heisst eine Frau die es sich leisten könnte 200€ zurückzuzahlen könnte es sich nicht zwingend leisten 500€ zurückzuzahlen, denn streng genommen kann sie über das Geld nicht frei verfügen sondern es nur für das Kind verwenden. 

Richtig?

 

Der Samenspender dagegen verletzt wenn er den Unterhalt einfach nicht zahlt keinen privaten Vertrag sondern die Unterhaltspflicht, da droht dann nicht der Gerichtsvollzieher sondern in letzter Konsequenz das Gefängnis (wenn man zahlen könnte aber nicht zahlt).

 

Ich frage mich davon ab ob eine Freistellungsvereinbarung zwischen der Mutter und dem Samenspender überhaupt zulässig ist.

Die Vereinbarung schafft ja streng genommen für die Mutter einen finanziellen Anreiz das Recht des Kindes auf Unterhalt nicht wahrzunehmen.

Netto gleicht sich das zwar aus, rechtlich ist es aber doch so daß der Unterhalt zu 100% für das Kind gedacht ist während das beim Gehalt der Mutter nicht so ist. Theoretisch hätte die Frau also für sich weniger Geld zur Verfügung wenn sie das Unterhaltsrecht des Kindes wahrnimmt.

Die Freistellungsvereinbarung geht daher indirekt gegen die Interessen des Kindes, also zu lasten eines Dritten.

Die Unterhaltspflicht wird zwar nicht ausgeschlossen, aber die Wahrnehmung des Unterhaltsrechts mit einem finanziellen (negativ)Anreiz 

bestraft. 
Ein Vertrag der beispielsweise beinhaltet daß die Mutter 1000€ Strafe zahlt wenn sie dem Kind den Erzeuger nennt wäre ja sicher auch nichtig, da das Kind ein Recht auf die Kenntnis vom Erzeuger hat.

So könnte ich mir jedenfalls eine Argumentation vorstellen mit der sowas für nichtig erklärt wird.

 

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