Man kann den Begriff "Yes-Spender" bzw. "No-Spender" nicht so einfach von den amerikanischen Samenbanken übernehmen.

Dort gab es dafür keine klare Definition. Yes: Ist bereit daß das Kind seine Daten bekommen kann. No: ist nicht bereit dazu.

Hier auf uns trifft das überhaupt nicht zu, erstens weil bei Deutschen Samenbanken spätestens seit 2007 alle Samenspender YES-Spender sind und sich damit die Frage und auch die Antwort "YES" erübrigt. Zweitens weil wir ja hier keine Samenbank sind.

 

Ob man bereit ist das Kind kennenzulernen oder vom Namen her anonym ist sind für mich Äpfel und Birnen. 

Genau so wie ob man die Stiefkindadoption befürtwortet oder ob man dazu notariell einwilligt. 

 

Ich z.b. bin bereit Kinder kennen zulernen, finde das sogar sehr gut. Gleichzeitig bin ich aber (vor der Stiefkindadoption) immer weitgehend anonym, weil ich sonst nur an vermögende Frauen spenden könnte. Denn rechtlich kann ich mich ja nunmal nicht absichern. 

Stiefkindadoptionen finde ich ideal, da ich danach ja rechtlich abgesichert bin, notariell eingewilligt hab ich bisher trotzdem nicht da es nicht nötig ist.

EIne überlegung ist auch daß ich dann in irgendwelchen Akten von irgendwelchen Gerichten mehrfach als "privater Samenspender" auftauche. Denn je nach dem wer zugriff auf diese Daten hat wäre es zwar unwahrscheinlich aber vorstellbar daß diese Daten dann z.b. in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren genutzt werden um mich als Erzeuger zu ermitteln. Denn Datenschutz spielt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren ja keine Rolle. 

Daher würde ich wenn ich dort zustimme den Notar anweisen dem Gericht meinen Namen nicht mitzuteilen sondern nur mitzuteilen daß jemand eingewilligt hat. Bisher hab ich aber auch das nicht gemacht.

Ich finde das auch nicht "serilös" Yes-Spender im Sinne von "hier ist mein personalausweis" zu sein. Entweder so jemand ist schlecht informiert (z.b. weil er einen schlechten Ratgeber zum Thema private Samenspende gelesen hat) oder hat er hat finanziell nichts zu verlieren, oder er ist leichtsinnig. Wo man sich dann vielleicht fragen solte ob er mit seiner Gesundheit auch so leichtsinnig ist.

#16
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Zitat von: LDamaz

Lichtwolf, ich danke dir für die Links, die in einem Beitrag beigefügt hattest.

 

Durch sie, die Diskussion und noch weiterer Recherche habe ich meine Meinung geändert.

 

Man muss als Spender nicht Teil der Familie sein, aber dem Kind sollte zumindest die Chance eingeräumt werden,

den Spender persönlich kennenzulernen.

 

Danke!

Super!!! Und viel Erfolg!

ich finde die Begriffe undeutlich.

Ich z.b. spende immer anonym und stimme nie schriftlich der Stiefkindadoption zu, bin aber immer bereit das Kind später kennen zu lernen. Hab ich auch schon gemacht.

Erst nach der Stiefkindadoption (oder den Adoptionen bei mehreren kindern) die ich zwar gut finde aber zu denen ich trotzdem bisher nicht eingewilligt hab, bin ich dann evtl. nicht mehr anonym.

Denn erst dann bin ich ja rechtlich abgesichert. 

Der Grund ist einfach daß ich es auch besser finde wenn das Kind mich kennenlernen kann wenn es will. Gleichzeitig find ich die rechtliche Absicherung durch Verträge eher schlecht.

Wobei ich als Spender ja von der rechtlich unsicheren Situation profitiere da das ja für eine Knappheit sorgt.

#14
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ich bin yes-Spender und kann von der anderen "Seite" berichten. Erst kürzlich war ich bei einem Spenderkind und ich muss feststellen, dass es mich braucht. Sicher - Ich kann kein vollwärtiger Vater sein, das wäre auch gegen die vertraglich vereinbarten Regeln, aber beide Seiten haben etwas davon. Voraussetzung ist aber, dass man sich vertrauen kann und dass man zwischen Spenderkindern und eigenen Kinder unterscheiden kann. Wir hatten ursprünglich vereinbart, dass ich nur ein "Onkel" bin, aber im Kindergarten hat sich das Kind benachteiligt gefühlt, weil es keinen Vater hatte (Kinder geben gerne mit ihren Vätern an). Mal sollte sich daher sehr genau überlegen was man tut. Gibt man sein Sperma, hat man auch Verantwortung. Will man diese Verantworunt nicht tragen, dann sollte man auch nicht spenden. Man könnte jetzt sagen, als Spender hat man keine Sicherheiten, aber man muss ja auch nicht an Frauen spenden, die nicht auf eigenen Füßen stehen und nicht selbst die eigene Familie ernähren können. Insofern ist der Spender zu 50% selbst zu verantwortlich dafür, ob er am Ende Unterhalt zahlen muss.

#13
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Lichtwolf, ich danke dir für die Links, die in einem Beitrag beigefügt hattest.

 

Durch sie, die Diskussion und noch weiterer Recherche habe ich meine Meinung geändert.

 

Man muss als Spender nicht Teil der Familie sein, aber dem Kind sollte zumindest die Chance eingeräumt werden,

den Spender persönlich kennenzulernen.

 

Danke!

Auch hier stimme ich zu, aber Lichtwolf das muss jeder spender und Empfänger selbst mit sich und dem gegenüber abkläreren, es ist jeder Herr/Frau über seine eigene Entscheidung......

Auch hier stimme ich zu, aber Lichtwolf das muss jeder spender und Empfänger selbst mit sich und dem gegenüber abkläreren, es ist jeder Herr/Frau über seine eigene Entscheidung......

#10
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Nein, das muss man als Spender nicht. Wenn Empfängerinnen weiteren Kontakt ausschließen, schließe ich Spenden aus. Ganz einfach. Niemand ist gezwungen, Sperma zu spenden. Jeder ist angehalten, Spermaspenden auf verantwortungsvolle Weise zu praktizieren. Eine Kontaktmöglichkeit für das Kind gehört dazu.

Das mag wohl so sein, letzendlich, wie gesagt muss ich respektieren und akteptieren, wenn auf wunsch der empfängerin der spender anonym sein soll.....

#8
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Die Ansage "Was das Kind 18 jahre später macht entscheidet es selbst." ist doch unsinnig. Wenn es keine Daten vom Spender gibt, kann das Kind ihn nicht ausfindig machen. Zum anderen fragen Kinder bereits im Kleinkindalter nach dem "Vater". 

Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Das bedeutet, man muss dieses Vorgehen akzeptieren, ja. Ein anderer Vergleich: Wenn Eltern ihre Kinder den ganzen Tag vor den Fernseher setzen, ist das auch nicht gut, aber zu akzeptieren. Nichtsdestoweniger ist es Pflicht, andere Menschen auf zweifelhaftes Verhalten aufmerksam zu machen. Das Recht zu freier Lebensgestaltung bedeutet, dass man rechtlich vor Einmischung geschützt ist; es bedeutet nicht, dass man des moralischen Diskurses entledigt ist. Ob Yes-Spender oder No-Spender ist keine Frage des Beliebens à la Kaufe ich mir den roten oder den gelben Pullover? 

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