kommt drauf an wenn das kind in einer ehe ensteht und der Partner in der geburtsurkunde eingetragen is dann muss dieser für das Kind aufkommen egal wer es gezeugt hat.
Zitat aus der Zeit: "Deutsche Gerichte dürfen Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Nachwuchs einen rechtlichen Vater habe. Stattdessen müssten die Familiengerichte anhand eines jeden Einzelfalls genau prüfen, ob regelmäßiger Kontakt zwischen dem mutmaßlichen biologischen Vater und seinem vermeintlichen Kind im Interesse des Nachwuchses liege oder nicht, urteilten die Straßburger Richter."
Link: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-09/egmr-rechte-vaeter
Zitat: "Die Konventionsstaaten seien allerdings verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, ergänzte das Gericht unter Verweis auf eine frühere Entscheidung."
link: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2012-03/vaterschaft-menschenrechte-klage
Also ich denke mal, es ist eine Grauzone. Ein Jurist wäre hier gefragt!!!!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ooo« (29.03.2012, 17:29)