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Zitat von: seriös
Zitat von: Sternchen25

kommt drauf an wenn das kind in einer ehe ensteht und der Partner in der geburtsurkunde eingetragen is dann muss dieser für das Kind aufkommen egal wer es gezeugt hat.

Das stimmt so nicht

wenn der "rechtliche Vater" getäuscht wurde

oder dies auch nur behauptet

ohne das der "biologische Vater" das Gegenteil beweisen kann

ist der ist der rechtliche Vater berechtigt von biolgischen Vater

seine Unterhalts leistungen für das (Kuckucks)kind zurück zu verlangen

Verjährungsfrist 30 Jahere

also als Spender ist man(n) immer auf sehr dünnem Eis

ja. das mit der 30-Jahre-Verjährungsfrist kann ich bestätigen!

#6
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Zitat von: Sternchen25

kommt drauf an wenn das kind in einer ehe ensteht und der Partner in der geburtsurkunde eingetragen is dann muss dieser für das Kind aufkommen egal wer es gezeugt hat.

Das stimmt so nicht

wenn der "rechtliche Vater" getäuscht wurde

oder dies auch nur behauptet

ohne das der "biologische Vater" das Gegenteil beweisen kann

ist der ist der rechtliche Vater berechtigt von biolgischen Vater

seine Unterhalts leistungen für das (Kuckucks)kind zurück zu verlangen

Verjährungsfrist 30 Jahere

also als Spender ist man(n) immer auf sehr dünnem Eis

#5
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Zitat von: Sternchen25

kommt drauf an wenn das kind in einer ehe ensteht und der Partner in der geburtsurkunde eingetragen is dann muss dieser für das Kind aufkommen egal wer es gezeugt hat.

Zitat aus der Zeit: "Deutsche Gerichte dürfen Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Nachwuchs einen rechtlichen Vater habe. Stattdessen müssten die Familiengerichte anhand eines jeden Einzelfalls genau prüfen, ob regelmäßiger Kontakt zwischen dem mutmaßlichen biologischen Vater und seinem vermeintlichen Kind im Interesse des Nachwuchses liege oder nicht, urteilten die Straßburger Richter."

Link: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-09/egmr-rechte-vaeter

Zitat: "Die Konventionsstaaten seien allerdings verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, ergänzte das Gericht unter Verweis auf eine frühere Entscheidung."

link: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2012-03/vaterschaft-menschenrechte-klage

Also ich denke mal, es ist eine Grauzone. Ein Jurist wäre hier gefragt!!!!


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ooo« (29.03.2012, 17:29)
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kommt drauf an wenn das kind in einer ehe ensteht und der Partner in der geburtsurkunde eingetragen is dann muss dieser für das Kind aufkommen egal wer es gezeugt hat.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Sternchen25« (29.03.2012, 16:40)
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Zitat von: SoesterM

Du kannst es dir ja schriftlich geben lassen.

das ist wg. Sittenwidrigkeit nichts Wert vor Gericht.

Du kannst es dir ja schriftlich geben lassen.

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Hallo,

bin relativ neu hier auf der Seite, habe bereits über andere Seiten erfolgreich

gespendet. Aber über die Folgen habe ich mir bislang nie so richtig

Gedanken gemacht. Wenn alles super läuft, passsiert nichts. Das Kind kommt

auf die Welt, die Eltern sind glücklich und wenn es möglich ist kann man das

Kind sehen.

 

Was ist aber wenn es mal nicht so gut läuft? Die Eltern sich trennen und dann

die Mutter vielleicht Unterhalt vom Spender verlangt.

 

Wie ist man rechtlich geschützt bei einer Privat Spende? Ist man überhaupt

geschützt?

 

Viele Grüße

 

Fabio

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